Leistungen der Pflegeversicherung
Mit dem Prüfverfahren NBA ("Neues Begutachtungsassessment") überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkataloges mit Punktesystem auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihren Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder ablehnt.
Dabei gilt:
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Folgende Leistungen erhalten die Versicherten:
Pflegegeld Pflegesachleistungen Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege Betreuung- und
Entlastungsbeitrag
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro 0 Euro 125 Euro 125 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro 689 Euro 770 Euro 125 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1363 Euro 1298 Euro 1262 Euro 125 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1693 Euro 1612 Euro 1775 Euro 125 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 2095 Euro 1995 Euro 2005 Euro 125 Euro
Kombinationspflege/Pflegesachleistungen mit dem Pflegedienst
Werden die Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen gepflegt und wird ein ambulanter Pflegedienst dazu gerufen, kann das Pflegegeld kombiniert werden. Nach Abzug der monatlichen Kosten des ambulanten Pflegedienstes wird prozentual das Pflegegeld ausgezahlt. Das kann je nach Pflegeleistungen des Pflegedienstes variieren.